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Friedrich Hillenbrand
Weinbergstraße 5
DE 77654 Offenburg
Baden-Württemberg
+49781 / 9496438
DE173635343
       Impressum
 

Friedrich Hillenbrand
Weinbergstraße 5
77654 Offenburg

Tel.: 0781 / 949 6438
e-mail   info(at)fritzfoto.de

Steuernummer: DE173635343

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Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGS) www.fritzfoto.de
   
I. Allgemeines
1. Das Urheberrecht an sämtlichen Inhalten der Web-Site www.fritzfoto.de liegt bei Friedrich Hillenbrand, Bühlweg 21, 77797 Ohlsbach. Inhalte dritter sind kenntlich      
  gemacht und die Urheberrechte liegen bei diesen. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urhebergesetzes bedürfen der vorherigen schriftlichen
  Zustimmung. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Bearbeitungen sowie die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
   
2. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Auftrage,
  Angebote, Lieferungen und Leistungen
   
3. Papierabzüge und Fotogeschenke sind prinzipiell nur zur einmaligen privaten Nutzung freigegeben. Das Scannen, Fotokopieren und/oder Abfotografieren von
  Papierabzügen und Fotogeschenken zum Zwecke der weiteren Vervielfältigung und/oder Weiterverbreitung ist verboten.
   
4. Die AGB gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der
  Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
   
5. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird
  hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
   
6. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Auftrage, Angebote,
  Lieferungen und Leistungen des Fotografen.
   
II. Überlassenes Bildmaterial
   
1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie
  gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital vermitteltes Bildmaterial.
   
2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbilder i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5
  Urheberrechtsgesetz handelt.
   
3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschlage oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
   
4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
   
5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und
  technischen Verarbeitung weitergeben.
   
6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach
  Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
   
III. Nutzungsrechte
   
1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung.
   
2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen
  Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.
   
3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht Obertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in
  der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche der Kunde angegeben hat oder welche sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im
  Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.), für dass das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung
  gestellt worden ist.
   
4. Jede Ober Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen
  ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für:
  -  eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbanden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei
     sonstigen  Nachdrucken,
  -  jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
  -  die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder
     elektronische  Trägermedien wie CDDROM, CDi, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen
     Verarbeitung des Bildmaterials gem. Ziff.1I1 3. AGB dient,
  -  jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, CDi, Disketten oder ähnlichen Datenträger,
  -  jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online- Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich
     um interne elektronische Archive des Kunden handelt),
  -  die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen
     oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
   
5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich
  geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit IM] gestaltet. Auch darf das
  Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
   
6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder
  Tochterunternehmen, zu übertragen.
   
7. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen
  vorgegebenen Urhebervermerks (Foto: Friedrich Hillenbrand oder www.fritzfoto.de) in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.
   
8. Bei Nichtbeachtung ist der Fotograf berechtigt, einen 100% Aufschlag auf das Honorar zu berechnen. Bei einem falschen Urhebervermerk ist der Fotograf
  berechtigt, einen 500% Aufschlag auf das Honorar zu berechnen und eine Gegendarstellung zu verlangen.
   
IV. Haftung
  Der Fotograf übernimmt keine Heftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend
  unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten Ober das fotografische Urheberrecht hinaus sowie die Einholung von
  Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde tragt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich
  aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhange.
   
V. Honorare
   
1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der
  Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM).
   
2. Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
   
3. Das Honorar gilt nur Für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff. III 3. oder 2. AGB. Soll das Honorar auch für
  eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.
   
4. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten,
  erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
   
5. Das Honorar gemäß IV. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht
  wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein
  Honorar von mindestens € 75,00 pro Aufnahme an.
   
6. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des
  Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.
   
VI. Rückgabe des Bildmaterials
   
1. Das Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach
  dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind zwei Belegexemplare. Elektronische Dateien sind zu vernichten. Eine Verlängerung
  der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotografen. Davon ausgenommen ist die private Nutzung von Papierabzügen (s. o .
  .Allgemeines, Absatz 2 und 3).
   
2. Überlässt der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung
  oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde das Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf
  dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt worden ist.
   
3. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde tragt das Risiko des
  Verlusts oder der Beschädigung wahrend des Transports bis zum Eingang beim Fotografen.
   
VII. Vertragsstrafe, Schadensersatz, Blockierung,
   
1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für
  jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
   
2. Bei unterlassenem Urhebervermerk (Foto: Fritz Hillenbrand oder C: www.fritzfoto.de / ) ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % des Nutzungshonorars
  zu zahlen. Bei einem unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 500 % des
  Nutzungshonorars zu zahlen. Weiter ist der Fotograf berechtigt, eine Gegendarstellung zu verlangen.
   
3. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe des Bildmaterials (Blockierung) ist für die Zeit nach Ablauf der in Ziff. V.1.oder 2. gesetzten Fristen eine
  Vertragsstrafe zu zahlen in Höhe von
  € 1,00 pro Tag und Bild für S/W- oder Color-Abzüge oder Dia-Duplikate
  € 5,00 pro Tag und Bild für Dias, Negative oder andere Unikate.
  Für beschädigtes, zerstörtes oder abhanden gekommenes Bildmaterial ist Schadensersatz zu leisten, ohne dass der Fotograf die Höhe des Schadens
  nachzuweisen hat in Höhe von
  € 100,00 pro S/W- oder Colorabzug oder KB-Dia-Duplikat
  € 125,00 pro Mittel- oder Großformat-Dia-Duplikat
  € 250,00 pro Dia-Original, Negativ oder anderem Unikat
  € 1000,00 pro nicht wiederholbarem Dia, Negativ oder anderem Unikat.
   
4. Bei Beschädigungen sind die Sätze entsprechend dem Grad der Beschädigung und dem Umfang der weiteren Nutzungsmöglichkeit herabzusetzen. Bei
  den Verlagsparteien bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer bzw. geringerer oder gar kein Schaden eingetreten ist.
   
5. Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher
  Publikation verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu zahlen.
   
6. Durch die in Ziffer VII. vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.
   
VIII. Rechtslage, Gerichtsstand
   
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
   
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
   
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
  Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten
  Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
   
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen.
   
   
   

 

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