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Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGS)
www.fritzfoto.de |
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I. Allgemeines
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1.
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Das Urheberrecht an sämtlichen Inhalten der Web-Site www.fritzfoto.de
liegt bei Friedrich Hillenbrand, Bühlweg 21, 77797 Ohlsbach. Inhalte dritter
sind kenntlich |
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gemacht und die Urheberrechte liegen bei
diesen. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urhebergesetzes
bedürfen der vorherigen schriftlichen |
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Zustimmung. Das gilt insbesondere für
Vervielfältigungen, Bearbeitungen sowie die Einspeicherung und Verarbeitung
in elektronischen Systemen. |
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2. |
Die nachfolgenden
allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt)
gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Auftrage, |
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Angebote, Lieferungen und Leistungen |
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3. |
Papierabzüge und
Fotogeschenke sind prinzipiell nur zur einmaligen privaten Nutzung
freigegeben. Das Scannen, Fotokopieren und/oder Abfotografieren von |
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Papierabzügen und Fotogeschenken zum
Zwecke der weiteren Vervielfältigung und/oder Weiterverbreitung ist
verboten. |
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4.
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Die AGB gelten als vereinbart mit Entgegennahme
der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den
Kunden, spätestens jedoch mit der |
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Annahme des Bildmaterials zur
Veröffentlichung. |
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5. |
Wenn der Kunde den AGB
widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu
erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird |
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hiermit widersprochen. Abweichende
Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass
der Fotograf diese schriftlich anerkennt. |
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6. |
Die AGB gelten im Rahmen
einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch
für alle zukünftigen Auftrage, Angebote, |
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Lieferungen und Leistungen des
Fotografen. |
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II. Überlassenes Bildmaterial |
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1. |
Die AGB gelten für
jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher
Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie |
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gelten insbesondere auch für
elektronisches oder digital vermitteltes Bildmaterial.
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2. |
Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten
Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbilder i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 |
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Urheberrechtsgesetz handelt.
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3. |
Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschlage oder Konzeptionen
sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind. |
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4. |
Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar
auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
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5. |
Der Kunde hat das
Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur
zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und |
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technischen Verarbeitung weitergeben.
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6. |
Reklamationen, die den
Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des
Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach |
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Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß,
vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen. |
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III. Nutzungsrechte
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1. |
Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur
einmaligen Verwendung. |
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2. |
Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene
oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart
werden und bedingen einen |
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Aufschlag von mindestens 100% auf das
jeweilige Grundhonorar. |
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3. |
Mit der Lieferung wird lediglich das
Nutzungsrecht Obertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem
vom Kunden angegebenen Zweck und in |
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der Publikation und in dem Medium oder
Datenträger, welche der Kunde angegeben hat oder welche sich aus den
Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im |
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Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt
(Zeitung, Zeitschrift usw.), für dass das Bildmaterial ausweislich des
Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung |
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gestellt worden ist.
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4. |
Jede Ober Ziffer 3.
hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder
Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen |
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ausdrücklichen Zustimmung des
Fotografen. Das gilt insbesondere für: |
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- eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung,
insbesondere in Sammelbanden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen
oder bei |
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sonstigen
Nachdrucken, |
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- jegliche
Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials, |
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- die
Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf
Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder |
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elektronische Trägermedien wie CDDROM, CDi,
Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses
nicht nur der technischen |
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Verarbeitung des Bildmaterials gem. Ziff.1I1 3. AGB dient, |
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- jegliche Vervielfältigung oder
Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, CDi, Disketten oder ähnlichen Datenträger,
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- jegliche
Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-
Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich |
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um interne
elektronische Archive des Kunden handelt), |
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- die Weitergabe
des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf
Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen |
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oder zur
Herstellung von Hardcopies geeignet sind. |
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5. |
Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing,
Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen
urheberrechtlich |
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geschützten Werkes sind nur nach
vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung
mit IM] gestaltet. Auch darf das |
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Bildmaterial nicht abgezeichnet,
nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
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6. |
Der Kunde ist nicht
berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf
Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder |
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Tochterunternehmen, zu übertragen.
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7. |
Jegliche Nutzung,
Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der
Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen |
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vorgegebenen
Urhebervermerks (Foto: Friedrich Hillenbrand oder www.fritzfoto.de) in
zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild. |
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8. |
Bei Nichtbeachtung ist
der Fotograf berechtigt, einen 100% Aufschlag auf das Honorar zu berechnen.
Bei einem falschen Urhebervermerk ist der Fotograf |
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berechtigt, einen 500% Aufschlag auf das
Honorar zu berechnen und eine Gegendarstellung zu verlangen.
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IV. Haftung
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Der Fotograf übernimmt
keine Heftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder
Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend |
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unterzeichnetes Release-Formular
beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten Ober das fotografische
Urheberrecht hinaus sowie die Einholung von |
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Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem
Kunden. Der Kunde tragt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich |
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aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhange.
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V. Honorare
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1. |
Es gilt das
vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich
nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der |
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Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM).
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2. |
Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
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3. |
Das Honorar gilt nur Für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem
vereinbarten Zweck gemäß Ziff. III 3. oder 2. AGB. Soll das Honorar auch für |
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eine weitergehende Nutzung bestimmt
sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren. |
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4. |
Durch den Auftrag
anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten,
Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, |
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erforderliche Spesen etc.) sind nicht im
Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden. |
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5. |
Das Honorar gemäß IV. 1.
AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und
gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht |
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wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als
Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer
abweichenden Vereinbarung ein |
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Honorar von mindestens € 75,00 pro
Aufnahme an. |
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6. |
Eine Aufrechnung oder
die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen
oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des |
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Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.
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VI. Rückgabe des Bildmaterials
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1. |
Das Bildmaterial ist in
der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der
vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach |
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dem Lieferdatum, unaufgefordert
zurückzusenden; beizufügen sind zwei Belegexemplare. Elektronische Dateien
sind zu vernichten. Eine Verlängerung |
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der 3-Monatsfrist bedarf der
schriftlichen Genehmigung des Fotografen. Davon ausgenommen ist die private
Nutzung von Papierabzügen (s. o . |
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.Allgemeines, Absatz 2 und 3).
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2. |
Überlässt der Fotograf
auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial
lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung |
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oder Veröffentlichung in Betracht kommt,
hat der Kunde das Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt
zurückzugeben, sofern auf |
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dem Lieferschein keine andere Frist
vermerkt ist. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom
Fotografen schriftlich bestätigt worden ist. |
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3. |
Die Rücksendung des
Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher
Verpackung. Der Kunde tragt das Risiko des |
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Verlusts oder der Beschädigung wahrend
des Transports bis zum Eingang beim Fotografen. |
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VII. Vertragsstrafe, Schadensersatz, Blockierung,
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1. |
Bei jeglicher
unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung,
Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für |
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jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in
Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender
Schadensersatzansprüche. |
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2. |
Bei unterlassenem Urhebervermerk (Foto: Fritz Hillenbrand oder C:
www.fritzfoto.de / ) ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % des Nutzungshonorars
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zu zahlen. Bei einem
unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem
Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 500 % des |
| |
Nutzungshonorars zu zahlen. Weiter ist
der Fotograf berechtigt, eine Gegendarstellung zu verlangen.
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3. |
Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe des Bildmaterials (Blockierung) ist für
die Zeit nach Ablauf der in Ziff. V.1.oder 2. gesetzten Fristen eine |
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Vertragsstrafe zu zahlen in Höhe von
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€ 1,00 pro Tag und Bild
für S/W- oder Color-Abzüge oder Dia-Duplikate |
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€ 5,00 pro Tag und Bild
für Dias, Negative oder andere Unikate. |
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Für beschädigtes,
zerstörtes oder abhanden gekommenes Bildmaterial ist Schadensersatz zu
leisten, ohne dass der Fotograf die Höhe des Schadens |
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nachzuweisen hat in Höhe
von |
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€ 100,00 pro S/W- oder Colorabzug oder KB-Dia-Duplikat |
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€ 125,00 pro Mittel-
oder Großformat-Dia-Duplikat |
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€ 250,00 pro
Dia-Original, Negativ oder anderem Unikat |
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€ 1000,00 pro nicht
wiederholbarem Dia, Negativ oder anderem Unikat. |
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4. |
Bei Beschädigungen sind
die Sätze entsprechend dem Grad der Beschädigung und dem Umfang der weiteren
Nutzungsmöglichkeit herabzusetzen. Bei |
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den Verlagsparteien bleibt der Nachweis
vorbehalten, dass ein höherer bzw. geringerer oder gar kein Schaden
eingetreten ist. |
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5. |
Bei fehlendem
Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung
ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher |
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Publikation verwendet worden ist, ist
eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu zahlen.
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6. |
Durch die in Ziffer VII. vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei
Nutzungsrechte begründet. |
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VIII. Rechtslage, Gerichtsstand
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1. |
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar
auch bei Lieferungen ins Ausland. |
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2. |
Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform. |
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3. |
Die etwaige Nichtigkeit
bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen |
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Die Parteien verpflichten sich, die
ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu
ersetzen, die der angestrebten |
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Regelung
wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt. |
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4. |
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der
Wohnsitz des Fotografen. |
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